Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Landesinnungsverband Nordrhein-Westfalen

Qualitätshandwerk mit Traditionsbewusstsein.

Aufgaben des Landesinnungsverbandes

Aufgaben sind:

  • die Interessen des Handwerks wahrzunehmen, für das er gebildet ist
  • die angeschlossenen Handwerksinnungen in der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben zu unterstützen
  • den Behörden Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten sowie ihnen auf Verlangen Gutachten zu erstatten.


Er ist befugt, Fachschulen und Fachkurse einzurichten oder zu fördern.

Der Landesinnungsverband kann ferner die wirtschaftlichen und sozialen Interessen
der den Handwerksinnungen angehörenden Mitglieder fördern.

Zu diesem Zweck kann er insbesondere:


  • Einrichtungen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Betriebe, vor allem in technischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht schaffen oder unterstützen
  • die gemeinschaftliche Übernahme von Lieferungen und Leistungen durch die Bildung von Genossenschaften, Arbeitsgemeinschaften oder auf sonstige Weise im Rahmen der allgemeinen Gesetze fördern
  • Tarifverträge abzuschließen
  • für die Mitglieder der ihm angeschlossenen Handwerksinnungen und für die Einzelmitglieder und deren Angehörige zur Unterstützung bei Krankheitsfällen, Todesfällen oder bei Arbeitsunfähigkeit Kassen errichten.


Rechtsform, Sitz und Bezirk

Der Landesverband führt den Namen
"Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Nordrhein-Westfalen".

Sein Sitz ist Düsseldorf.
Sein Bezirk erstreckt sich auf das Land Nordrhein-Westfalen.

Organe

Die Organe des Landesinnungsverbandes sind:

1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
3. die Ausschüsse


Berufsaufgaben

Vorbeugender Brandschutz
  • Kehren von Kaminen und Abgasanlagen
  • Kehren von Verbindungsstücken
  • Reinigen von Feuerstätten
  • Durchführung der Feuerstättenschau
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
Umweltschutz - Energieeinsparung
  • Feuerungstechnische Messungen mit geeichten Messgeräten
  • Bestimmung des Abgasverlustes
  • Beratung zur Energieeinsparung an Feuerungsanlagen und Gebäuden
Betriebssicherheit
  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder geänderter Feuerungsanlagen
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
  • Wiederkehrende Überprüfung der gesamten Feuerungsanlage
  • Überprüfung der Abgaswege von Gasfeuerstätten
  • Überprüfung des Kohlenmonoxidgehaltes in den Abgasen
  • Überprüfung der erforderlichen Verbrennungsluftversorgung
Neutrale Beratung
  • Durch regelmäßige Weiterbildung aller Berufsangehörigen
  • Beratung ohne Rücksicht auf Produkt und Hersteller





Bundesland: Nordrhein-Westfalen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

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